Neue Regelungen für Um- und Abmeldungen
Erst umziehen, dann Strom ummelden - geht ab 6. Juni nicht mehr.
Was bedeutet das konkret?
- Beim Einzug: Meldet euch am besten direkt nach Unterzeichnung des Mietvertrags bei uns an oder um. Gebt dabei bitte die Adresse und möglichst auch die Zählernummern an. Und bitte teilt uns die Zählerstände direkt beim Einzug mit.
- Beim Auszug: Informiert uns bitte schon bei der Kündigung des Mietvertrags, also rechtzeitig vor dem Auszugsdatum. Meldet uns die Zählerstände dann am Auszugstag.
- Beim Wechsel des Stromanbieters: Egal ob im Rahmen eines Umzugs oder beim Wechsel des Stromanbieters zwischendurch: Ein vorhandener Vertrag bleibt grundsätzlich bestehen und die Kündigungsfrist muss eingehalten werden (bei Preisanpassungen gilt ein Sonderkündigungsrecht).
- Wichtige Info: Aufgrund des neuen Gesetzes muss bei jedem Wechsel die sogenannte Marktlokations-ID angegeben werden. Sie ist der Wohnung zugeordnet — ihr findet sie auf der letzten Energieabrechnung.
Was passiert, wenn ihr euch nicht rechtzeitig meldet?
Dann läuft der Vertrag mit der normalen Kündigungsfrist weiter, bis sich jemand Neues in der Wohnung anmeldet. Es kann also sein, dass ihr Energie für eine Wohnung bezahlen müsst, in der ihr gar nicht mehr lebt.
Unsere Tipps
Am besten erldeigt ihr trotz Umzugsstress die An- und Abmeldung rechtzeitig im Voraus, dann läuft alles glatt! Ganz einfach geht’s über unser Online-Kundenportal, wo ihr unseren bequemen Umzugsservice findet.
Habt ihr Fragen oder benötigt Hilfe?
Wir sind gerne telefonisch, per E-Mail und Kontaktformular oder persönlich für euch da.
