Bund bezahlt Dezember-Abschlag für Gas und Wärme

Was müssen Sie tun?

  • Wenn Sie Ihre Abschläge überweisen, müssen Sie dies für Dezember nicht tun.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, setzen Sie die Dezember-Zahlung bitte aus.
  • Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen Sie nichts zu tun.

Was, wenn Sie das vergessen haben?

Kein Problem, wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut und verrechnen sie mit Ihrer Jahresabrechnung.

Wie hoch ist die Zahlung genau?

Die Bundesregierung hat die Höhe der Einmalzahlung auf 1/12 der Jahreskosten festgesetzt – allerdings verteilen wir Ihre jährlichen Kosten immer auf elf Abschläge. Die Differenz verrechnen wir mit Ihrer Jahresrechnung.

Achtung:
Die Hilfen gibt es vorerst nur für Gas und Wärme. Bitte zahlen Sie Ihre Abschläge für Strom wie gewohnt weiter.

Die neuen PREISDECKEL gelten ab März 2023. Aber was heißt Preisdeckel oder Preisbremse? Wie funktionieren die Preisbremsen? Wo wird der Preis gedeckelt? Lesen Sie hier, was sich ändert und worauf Sie achten sollten!

Gute Nachrichten für unsere Kundinnen und Kunden: Zum 1. April fallen auch unsere Strompreise um 9 Cent/kWh (brutto).

Was bedeutet das für Sie? Sie dürfen uns gern am 1. April Ihren Zählerstand schicken. Wenn Sie dies nicht tun, ist das kein Problem, denn in der Jahresabrechnung im Herbst berechnen wir alle verbrauchten Mengen zum jeweils aktuellen Preis.

Gute Nachrichten für unsere Kundinnen und Kunden: Zum 1. März fallen unsere Gaspreise um 5 Cent/kWh.

Was bedeutet das für Sie? Sie dürfen uns gern am 1. März Ihren Zählerstand schicken. Wenn Sie dies nicht tun, ist das kein Problem, denn in der Jahresabrechnung im Herbst berechnen wir alle verbrauchten Mengen zum jeweils aktuellen Preis.

Natürlich profitieren Sie auch von der Gaspreisbremse. Hier ein einfaches Beispiel, in dem wir annehmen, dass Sie 20.000 kWh im Jahr verbrauchen: Wir rechnen 80% Ihres Verbrauchs, also 16.000 kWh, mit dem gedeckelten Preis zu 12 Cent/kWh ab. Die übrigen 4.000 kWh berechnen wir mit Ihrem neuen Gaspreis.

Endlich hat der Bundestag entschieden: Für Haushalte, Gewerbe und Unternehmen werden die Strom- und Gaspreise für einen Basisverbrauch gedeckelt. Für Haushalte und Gewerbe werden die Kosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs von Strom und Gas begrenzt. Für alles, was Sie darüber hinaus verbrauchen, gilt unser aktueller Tarif. Damit möchte die Bundesregierung Sparanreize setzen. Spüren werden Sie das erst ab März, denn erst dann können wir die Beträge verrechnen. Allerdings gelten die Preisbremsen – oder auch Preisdeckel genannt – rückwirkend ab Januar.

Die Weihnachtsausgabe unseres Kundenmagazins ist fertig.

Dieses Mal erklären wir Ihnen alles, was Sie rund um die Preissteigerungen, die Entlastungspakete der Politik und unsere Aktivitäten wissen müssen. Außerdem dabei: schöne Veranstaltungstipps für die Vorweihnachtszeit und ein Interview mit Neele Kühl von der Westholstein Wärme.

Viel Spaß beim Lesen!

Derzeit sind in Brunsbüttel und Umgebung wieder sogenannte „Energieberater“ unterwegs. Sie geben sich oftmals als Mitarbeiter der Stadtwerke Brunsbüttel aus, um einen „Fuß in die Tür“ bei Ihnen zu bekommen. Sie wollen den Tarif optimieren, den Zähler ablesen, oder Ähnliches.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Herrschaften KEINE Mitarbeiter von uns sind. Wenn Sie Daten angeben, speziell Ihre Zählernummer, versteckt sich dahinter ein Vertrag bei einem anderen Anbieter.

Sollte Ihnen dies bereits passiert sein und Sie möchten den Lieferanten nicht wechseln, sollten Sie schnellstens einen Widerruf aussprechen und sich außerdem bei uns melden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.