Häufige Fragen

An dieser Stelle beantworten wir Fragen, die uns häufig gestellt werden. Sollten Sie darüber hinaus weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich gern direkt an uns.

Watt beantwortet

Aus welchen Quellen setzt sich der Strom der Stadtwerke Brunsbüttel zusammen?

Aufgrund unserer Nähe zu den vielen Windkraftanlagen haben wir den Vorteil, dass ein Großteil unseres Stroms aus erneuerbaren Quellen stammt, auch dann, wenn Sie nicht unseren Schleusen Strom Klima wählen. Die genaue Stromzusammensetzung finden Sie hier.

Haben Ihre Produkte Schleusen Strom, Schleusen Strom Klima und Schleusen Gas eigentlich etwas mit der Schleuse Brunsbüttel zu tun?

Die Schleuse ist das größte und schönste Wahrzeichen unserer Stadt und Brunsbüttel wird oft als „Schleusenstadt an der Elbmündung“ bezeichnet. Viele dicke Pötte kommen zu uns – und mit dem Bau der 5. Schleusenkammer dürften es noch mehr werden. Daher haben wir uns für die Produktnamen Schleusen Strom, Schleusen Strom Klima und Schleusen Gas entschieden. Das ist günstiger Strom und günstiges Gas für Brunsbüttel und Dithmarschen.

In welchen Orten sind Schleusen Strom, Schleusen Strom Klima und Schleusen Gas verfügbar?

Das können Sie ganz einfach herausfinden: Gehen Sie bitte auf unseren Tarifrechner. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und erfahren Sie, ob Sie Schleusen Strom oder Gas von uns bekommen können.

Sind Schleusen Strom und Schleusen Gas günstiger als Strom und Gas von anderen Anbietern?

Ja, in vielen Fällen ist das so. Sie können das ganz einfach selbst feststellen, indem Sie unseren Tarifrechner nutzen und sich die Preise für Ihren Verbrauch ausrechnen lassen. Aber es gibt noch mehr gute Gründe, uns als Versorger zu wählen: Wir ist vor Ort tätig, sind über kurze Wege erreichbar und bieten Ihnen persönlichen Service. Außerdem stärken Sie als Kunde automatisch unsere Region: Wir kooperieren mit lokalen Unternehmen und Vereinen, schaffen Arbeitsplätze und sorgen dafür, dass unsere Gewinne in der Region bleiben und allen zugutekommen.

Worin unterscheiden sich Schleusen Strom Klima und Schleusen Strom?

Schleusen Strom Klima ist Ökostrom und besteht zu 100 % aus erneuerbaren Energien. Schleusen Strom hingegen besteht zu rund 50 Prozent aus erneuerbaren Energien. Der Rest des Stroms wird vor allem aus Kernkraft, Kohle und Erdgas produziert.

Wie kann ich zu einem der Schleusen Strom Produkte wechseln?

Sie können ganz bequem zu Schleusen Strom oder Schleusen Klima Strom wechseln. Nutzen Sie dafür unseren Tarifrechner oder schauen Sie direkt auf die Produktseiten Strom. Sie brauchen Beratung? Dann kommen Sie gern vorbei, rufen uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Übrigens: Wechseln ist ganz einfach! Wir übernehmen den Wechselprozess komplett für Sie. Zur Kontakt-Seite

Wie kann ich zu einem der Schleusen Gas Produkte wechseln?

Sie können ganz bequem zu Schleusen Gas wechseln. Nutzen Sie dafür unseren Tarifrechner oder schauen Sie direkt auf die Produktseiten Gas. Sie brauchen Beratung? Dann kommen Sie gern vorbei, rufen uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Übrigens: Wechseln ist ganz einfach! Wir übernehmen den Wechselprozess komplett für Sie. Zur Kontakt-Seite

Wie kann ich Schleusen Strom und Schleusen Strom Klima bezahlen?

Sie können uns eine Einzugsermächtigung erteilen, dann brauchen Sie sich um nichts zu kümmern: Fällige Zahlungen werden automatisch und fristgerecht von Ihrem Konto abgebucht. Oder Sie überweisen uns die Beträge.

Wie kann ich Schleusen Gas bezahlen?

Sie können uns eine Einzugsermächtigung erteilen, dann brauchen Sie sich um nichts zu kümmern: Fällige Zahlungen werden automatisch und fristgerecht von Ihrem Konto abgebucht. Oder Sie überweisen uns die Beträge.

Warum liest ein Techniker der Stadtwerke Brunsbüttel den Zähler einmal im Jahr bei mir ab, obwohl ich kein Kunde der Stadtwerke Brunsbüttel bin?

Die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH ist Netzbetreiber im Stadtgebiet Brunsbüttel. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, einmal im Jahr alle Zähler im Netzgebiet abzulesen. Den Zählerstand leiten wir an Ihren Versorger weiter. Sie erhalten natürlich keine Rechnung von uns.

Warum erhalte ich eine Vertragsbestätigung zur Anmeldung in die Grund- und Ersatzversorgung, obwohl ich keinen Vertrag unterschrieben habe?

Dies kann drei Gründe haben:

  1. Der Liefervertrag mit Ihrem Lieferanten endet (z.B. wegen Kündigung Ihrerseits oder seitens des Lieferanten) und Sie haben bisher keinen neuen Lieferanten
    Damit Sie weiterhin Strom und/oder Gas in Ihrer Verbrauchsstelle haben, springen wir als „Notversorger“ ein. Dazu sind wir als Grundversorger im Stadtgebiet Brunsbüttel verpflichtet. Die Grund- und Ersatzversorgung kann binnen einer Frist von 14 Tagen wieder gekündigt werden und hat keine Vertragslaufzeit.
  2. Sie sind neu in eine Verbrauchsstelle in Brunsbüttel gezogen
    Mit der Aufnahme der Energieversorgung ist ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH zustande gekommen. Mit der Entnahme von Energie (Strom/Gas) ist im Rahmen der Grundversorgung ein Energieliefervertrag sowie ein Anschlussnutzungsverhältnis entstanden. Das Vertragsverhältnis kann binnen 14 Tagen gekündigt werden.
  3. Sie sind Eigentümer einer Verbrauchsstelle in Brunsbüttel
    Wenn für einen Strom- oder Gaszähler keine Anmeldung vorliegt, müssen wir in erster Linie davon ausgehen, dass die Verbrauchsstelle leer steht. In diesen Fällen melden wir den Eigentümer (sofern uns dieser bekannt ist) für die Zeit des Leerstandes an. Auch wenn kein Verbrauch stattfindet, ist die Grundgebühr für den Zähler zu entrichten. Sollten Sie als Eigentümer von uns per Vertragsbestätigung angeschrieben worden sein, die Verbrauchsstelle ist aber vermietet oder verkauft, teilen Sie uns dies bitte schriftlich (Post, E-Mail oder Fax), unter Angabe des Namens der zuständigen Person, mit.

Ich bin ausgezogen und möchte den Vertrag bei Ihnen kündigen. Was muss ich tun?

Bei Auszug aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag daher zum Datum Ihres Auszuges kündigen. Einer Kündigung vorab bedarf es nicht. Bitte teilen Sie uns Ihren Auszug immer schriftlich unter Angabe Ihrer Kunden- und/oder Zählernummer, Datum der Schlüsselübergabe, Zählerstände bei Auszug, ggf. Eigentümer oder Nachmieter und Ihrer Verzugsadresse zur Übersendung der Schlussrechnung, mit. Dies können Sie per Post, Fax, E-Mail, über unser Kontaktformular, oder persönlich vor Ort erledigen.